Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Wir sind anders

18) Kann man unsere Tätigkeit als Portfoliomanagement oder Vermögensverwaltung bezeichnen?

Aufsichtsrechtlich treffen diese Begriffe nicht auf uns zu. Insbesondere erteilen wir keine Wertpapier-Order. Wenn ein Kunde die Musterportfolios selbst umsetzen möchte, erteilt er die Order selbst. Wenn der Verwalter für den Kunden agiert, erteilt der Verwalter die Order. Die ausführende Stelle muss dann die üblichen Prüfungen durchführen (z.B. in Bezug auf Geeignetheit, Geldwäsche etc.) und das laufende Reporting sicherstellen. Wir sehen uns als Portfoliostrategen. Unsere Musterportfolios sind nicht handelsaktiv, einige von ihnen sind jedoch Multi-Asset oder umgangssprachlich „vermögensverwaltende“ ETF-Portfolios bzw. technisch, nach der Umsetzung durch den Anleger oder seinen Berater, mehr oder weniger standardisierte ETF- bzw. Aktien-Vermögensverwaltungen.