Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Portfolioklassifikation

1) Wieso empfehlen wir Mindestanlagesummen?

Unsere Portfolios sind zunächst für anspruchsvolle Anleger entwickelt worden. Aber auch Anleger, die (noch) über nicht viel Geld verfügen, sollen unsere Portfolios nutzen können. Wir selbst haben wenig Arbeit mit neuen Anlegern, da wir diese nicht beraten. Berater verlangen aber zu Recht Mindestanlagesummen, denn die Beratung muss sich ja auch für sie rechnen, schließlich haben sie nur eine begrenzte Stundenzahl zur Verfügung. Einige Honorarberater und auch Verbraucherzentralen beraten jedoch unabhängig von Mindestanlagevolumina. Auch einige Depotbanken haben Mindestanforderungen an die Umsetzung von Musterportfolios. Anleger sollten vorab in jedem Fall die Handelskosten der Umsetzung der Musterportfolios bei der jeweiligen Depotbank erfragen. So kann es sein, dass sich Sparpläne erst ab relativ hohen Sparraten rechnen. Bei Sparplänen ist zu beachten, dass es meist ratsam erscheint, pro Sparrate nur jeweils einen ETF zu kaufen. Dazu bietet sich der ETF an, der im Vergleich zum Musterportfolio im realen Anlegerdepot am stärksten unterrepräsentiert ist.

 

Auch wenn unsere Analysen zeigen, dass einmaliges Rebalancing pro Jahr sinnvoll erscheint, kann es für kleine Anlagesummen besser sein, gar kein Rebalancing vorzunehmen. Bei sogenannten Rebalancings muss der Anleger besonders darauf achten, dass die Handelskosten nicht zu hoch werden. Denn wenn wir empfehlen sollten, 10% der Anlage eines ETFs bzw. Anlagesegmentes umzuschichten, fallen darauf typischerweise mindestens 5 EUR Transaktionskosten an. Bei einer 200 EUR Umschichtung sind 5 EUR immer noch 2,5%. Wenn eine 200 EUR Umschichtung zehn Prozent entsprechen soll, muss dieser ETF bzw. dieses Segment schon mit 2.000 EUR dotiert sein. Bei 5 ETFs im Portfolio sollte das Portfolio also 10.000 EUR umfassen. Aber auch ohne die empfohlenen Rebalancierungen umzusetzen, sollte man bestimmte Anlagesummen besser nicht unterschreiten, weil sonst zu hohe Kosten anfallen.