Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Anlageprozess / Nutzungstipps

1) Wie kann man einen passenden Berater/Verwalter finden?

Wir erbringen keine Anlageberatung oder Vermittlung. Technische Fragen können uns aber direkt gestellt werden (Kontaktdaten siehe Impressum). Einige der mit uns kooperierenden Berater bzw. Verwalter werden hier genannt: B2B-Seite. Um selbst einen Berater bzw. Verwalter zu finden, kann man das BaFin Honoraranlageberaterregister nutzen. Viele Berater verlangen ein Anlagevolumen von mindestens EUR 100.000. Honorarberater und Verbraucherzentralen (VZ) beraten Anleger gegen Gebühr und sind deshalb auch für kleinere Anlagesummen geeignet.

 

Auf der Unterseite „Portfolioselektion“ kann man gewünschte Berater/Verwalter eingeben. Wir kontaktieren diese, damit diese sich auf entsprechende Anfragen von Interessenten vorbereiten können.

Die Gebühren für die Nutzung von Musterportfolios durch Anlageberater und Vermögensverwalter, die die Musterportfolios für Investmentzwecke bei ihren Kunden verwenden, betragen grundsätzlich 1% p.a. plus Umsatzsteuer von zur Zeit 19%, also 1,19% p.a. des in vollständiger oder überwiegender Nachbildung des jeweiligen Musterportfolios angelegten Kapitals.

Anlageberater bzw. Vermögensverwalter können ihre Gebühren gegenüber Anlegern grundsätzlich frei festlegen. Die Berater bzw. Verwalter zahlen typischerweise einen Teil dieser Gebühren direkt an uns und behalten einen Anteil für ihre Services ein.

Falls Anleger für die Beratung zu bzw. die Verwaltung der Portfolios Anlageberater bzw. Vermögensverwalter nutzen, die keinen Vertrag mit uns haben und deshalb keine Gebühren an uns zahlen, sind die Anleger verpflichtet, uns für die Nutzung der Portfolios direkt zu bezahlen. Das trifft zum Beispiel für die Beratung durch Verbraucherzentralen zu bzw. durch Berater, die keine anlagevolumensabhängigen Gebühren erheben können bzw. wollen.

Beratungshonorare bzw. Vermögensverwaltungsgebühren, die Sie in Zusammenhang mit der Beratung zu unseren Portfolios an solche Berater bzw. Verwalter ohne Vertrag mit uns gezahlt haben, können teilweise von der Nutzungsgebühr von 1,19% abgezogen werden. In jedem Fall sind aber weiterhin mindestens 0,25% p.a. plus Umsatzsteuer von zur Zeit 19%, also 0,2975% p.a. des in vollständiger oder überwiegender Nachbildung des jeweiligen Musterportfolios angelegten Kapitals an uns zu zahlen.